Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen

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ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Seit dem 1. November 2024 steht Gründern und Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung:
In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.

  • Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro.
  • Die Antragstellenden müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen.
  • Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
  • Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Diese stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

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