CE-Kennzeichnung: Aktualisierte Merkblätter sind jetzt verfügbar

Für viele Produkte ist die CE-Kennzeichnung als Nachweis der Produktsicherheit im Sinne des Verbraucherschutzes schon seit langem für Hersteller verpflichtend.

Die IHK für München und Oberbayern und das bayerische Wirtschaftsministerium haben in der Vergangenheit den Unternehmen Merkblätter zur CE-Kennzeichnung und den CE-spezifischen Richtlinien zur Verfügung gestellt. Damit hatten die Unternehmen eine Handreichung, die ihnen die Umsetzung der Richtlinien in einer nicht-juristischen Sprache nähergebracht hat.

Seit den letzten Aktualisierungen hat sich aber bei den Vorschriften einiges getan. Immer mehr Richtlinien werden den Veränderungen der Technik angepasst und zudem als EU-Verordnungen veröffentlicht. Dem wurde jetzt durch die Erstellung aktualisierter und einheitlicher Merkblätter
Rechnung getragen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises „Europäische Normen und Qualitätssicherung“, dem die IHK für München und Oberbayern als Vertreter der bayerischen Industrie- und Handelskammern angehört, haben dafür die Bayern Innovativ GmbH damit beauftragt, die vorhandenen Merkblätter auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Merkblätter finden Sie unter:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/CE-Kennzeichnung/

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